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In-Tello GmbH
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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der in. tello GmbH | Stand April 2010

§ 1 Geltung und Bedingungen

1. Lieferungen, Leistungen und Angebote der in. tello GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit ebenso für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht erneut vereinbart werden. Die Bedingungen gelten spätestens mit Entgegennahme der Leistung als akzeptiert. Gegenbestätigungen von Auftragnehmern unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die in. tello GmbH wirksam.
3. Die Abwicklung der ihm erteilten Aufträge findet seitens des Auftragnehmers auf dienstvertraglicher Basis statt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

1. Die Angebote der in.tello GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Um rechtswirksam zu sein, bedürfen Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch die in. tello GmbH. Dies gilt ebenfalls für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Der Auftrag zur Erarbeitung einer Telesales-Kampagne (Beratung, Konzeption und Planung sowie die Ausarbeitung einer Datenbankmaske und eines Gesprächsleitfadens) ist – falls nicht ausweislicher Bestandteil des Auftrages – gesondert zu erteilen und zu berechnen.
3. Der Auftraggeber erhält nach Auftragsbearbeitung durch die in. tello GmbH ein Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, welches zunächst nicht ausschließlich ist und von der in. tello GmbH frei widerrufen werden kann. Erst mit vollständiger Begleichung der Rechnungen des Auftragnehmers wird ihm das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt und die Datenbanken komplett mit dem Stand des Projektabschlusses übergeben.

§ 3 Preise

Soweit nicht anders angegeben, hält sich die in. tello GmbH 30 Tage ab Angebotsdatum an die in ihren Angeboten genannten Preise gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der in.tello GmbH angegebenen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die in. tello GmbH behält sich jederzeit das Recht zur Nachkalkulation während der Projektlaufzeit vor, für den Fall einer stark von der dem Auftrag zugrunde liegenden Kalkulation abweichenden Projektentwicklung.

§ 4 Zahlung

1. Die Rechnungen der in.tello GmbH sind, soweit nicht anders vereinbart, unverzüglich nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die in. tello GmbH ist trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die in. tello GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag der in. tello GmbH zur Verfügung steht.
3. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die in. tello GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite oder in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.

§ 5 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Übergabe der Lieferung an die den Transport ausführende Person erfolgt ist oder die Lieferung zwecks Versendung die Betriebsstätte der in. tello GmbH verlassen hat. Wird der Versand ohne Verschulden der in. tello GmbH unmöglich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

§ 6 Gewährleistung

Mängel muss der Auftraggeber der in. tello GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind der in. tello GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

§ 7 Geheimhaltung

1. Die in. tello GmbH verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller ihr bei Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, hat sie diesen Personen die gleiche Pflicht zur vertraulichen Behandlung aufzuerlegen. Diese Pflicht zur vertraulichen Behandlung bleibt ebenfalls über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus bestehen.
2. Die in. tello GmbH verpflichtet sich zum vertraulichen Umgang mit Daten des Auftraggebers und zur vollständigen Löschung aller vom Auftraggeber gelieferten oder vom Auftraggeber für das Projekt angeschafften Daten, insbesondere Adressen, nach Ablauf eines Jahres nach Projektabschluss. Ausnahmen hiervon bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Auftraggeber. Eine frühere Löschung der Daten kann seitens des Auftraggebers jederzeit verlangt werden.
3. Die in. tello GmbH schneidet eine Auswahl der geführten Telefongespräche zum Zwecke der Qualitätssicherung mit. Diese Mitschnitte werden ausschließlich zu diesem Zweck erstellt und kurze Zeit nach Projektabschluss gelöscht. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch des Auftraggebers auf Verwendung oder Herausgabe der Mitschnitte.

§ 8 Haftungsbeschränkung

1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus unerlaubter Handlung und aus positiver Vertragsverletzung sind sowohl gegen die in. tello GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
2. Es obliegt dem Auftraggeber, die von uns vorgeschlagenen Werbe- und Marketingmaßnahmen unter Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse und Besonderheiten der Branche auf wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit überprüfen zu lassen. Wir übernehmen insoweit keine Haftung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie Zulässigkeit von verwendeten Texten, Zahlen und Gestaltungen übernehmen wir ebenfalls keine Haftung. Unsere Haftung beschränkt sich hier auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
3. Die Telefonnummern von Kaufadressen stammen aus öffentlichen Quellen und besitzen daher kein Opt-in. Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat bei Anrufen an Gewerbetreibende ein mutmaßliches Einverständnis für einen Telefonanruf vorzuliegen. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen haftet grundsätzlich und ausschließlich der Auftraggeber, in dessen Namen die in. tello GmbH tätig wird. Das ist auch und insbesondere für Adressen gültig, die der Auftraggeber aus eigenen Quellen bereitstellt.
4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Einschränkungen während des Projektablaufes, welche durch technische Störungen, mangelhafte Leistungen Dritter oder höhere Gewalt verursacht worden sind.
5. Bei Kaufadressen für die Leistungen im Bereich der Privatkundenansprache gelten die Bestimmungen des BDSG sowie des UWG, diese besitzen jeweils einen nach gesetzlichen Bestimmungen geregelten Opt-In. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen haftet auch hier grundsätzlich und ausschließlich der Auftraggeber, in dessen Namen die in. tello GmbH tätig wird. Dies gilt auch und insbesondere für Adressen, welche der Auftraggeber aus eigenen Quellen bereitstellt.

§ 9 Kündigung

Das Vertragsverhältnis kann während eines Projekts von beiden Seiten zu jeder Zeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine andere Kündigungsfrist vertraglich vereinbart wurde. Bei eventuellem Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer den sofortigen Rücktritt vom Vertrag vor.

§ 10 Rücktrittsvereinbarung

Im Falle einer Kündigung oder einer Reduzierung des beauftragten Projektumfanges durch den Auftraggeber werden die nicht mehr zu erbringenden Leistungen mit einer Ausfallpauschale in Höhe von 50% der infolge Kündigung nicht zur Entstehung gelangten Honoraransprüche, sowie evtl. ein Mindermengenzuschlag auf bereits erbrachte Leistungen abgerechnet. Sofern sich nach verbindlicher Festlegung des Starttermins einzelner Projektdurchgänge Verschiebungen ergeben, die nicht vom Auftragnehmer verursacht werden, können Ausfallhonorare berechnet werden. Sie betragen je für das Projekt geplantem Telefonagenten 150,00 Euro sowie je Teamleiter 300,00 Euro täglich.

§ 11 Konkurrenzverbot

Mitarbeiter/innen sowie Partnerunternehmen der in. tello GmbH einschließlich deren Mitarbeiter dürfen bis 12 Monate nach Beendigung der Auftragsdurchführung nicht vom Auftraggeber als Arbeitnehmer/innen oder freie Mitarbeiter/innen angestellt oder direkt beauftragt werden. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen ist der Auftragnehmer zur Berechnung einer Konventionalstrafe von jeweils 2.500,00 Euro berechtigt.

§ 12 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Potsdam.

Stand April 2010

In-Tello GmbH
Umsatznotruf
0331.201531-0
Montag bis Freitag 10.00–18.30 Uhr
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